BGR 133 - Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
"Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten."
Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Kapitel 5, Abs. 2: